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27. Die Kommunen sind die Grundlage unserer Demokratie

Unser Grundgesetz legt in Artikel 28 fest, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden – also den Kreisen – das Recht gewährleistet sein muss, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Das geht nur mit der Gewährleistung der finanziellen Grundlagen.

Sowohl die SPD- als auch die CDU-geführten Landesregierungen betreiben seit Jahren eine Politik der systematischen Schwächung der Städte und Dörfer, Landkreise und Gemeinden. Sie haben durch Kürzungen des „Kommunalen Finanzausgleichs“ das kommunale Selbstverwaltungsrecht faktisch ausgehöhlt und sind verantwortlich dafür, dass die kommunalen Kassenkredite – eine Art „Dispokredit“ für die Kommunen, der nur für kurzfristige Zahlungsengpässe vorgesehen ist – inzwischen bei über 5 Milliarden Euro angelangt sind. Ihre „Politik der klebrigen Hände“ führt dazu, dass ursprünglich für die Kommunen gedachte Bundesmittel von der Landesebene nur unvollständig an die Kommunen weitergeleitet werden – wie zum Beispiel bei der Zurückhaltung wesentlicher Anteile der Bundesförderung für den öffentlichen Nahverkehr. 

Wie zum Hohn bietet die Landesregierung in einem zynisch „Zukunftsvertrag“ genannten Angebot den so von ihr gebeutelten Kommunen an, einen Teil ihrer Kassenkredite zu übernehmen, wenn sie im Gegenzug soziale und kulturelle Leistungen abbauen oder mit Nachbarkommunen fusionieren und somit die Demokratie ein weiteres Stück von den Bürgerinnen und Bürgern wegrückt. 

Auch die Wahlen wurden entdemokratisiert. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat die Stichwahlen bei der Direktwahl von (Ober-)BürgermeisterInnen und Landrätinnen/Landräten abgeschafft. Die Linke setzt sich für die Einführung von integrierten Stichwahlen ein, wie es von "Mehr Demokratie e.V." empfohlen wird.

DIE LINKE verteidigt die lokale Demokratie und wird dafür im Landtag folgende Forderungen stellen:

  • Ergreifen einer Bundesratsinitiative zur Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer, durch die alle in der Kommune tätigen Betriebe – z.B. auch Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – zur Finanzierung unserer Städte und Dörfer herangezogen werden; ihre Beiträge sollen mit der Einkommenssteuer verrechnet werden.
  • Aufstockung der Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich um jährlich mindestens 350 Mio. Euro.
  • Analog zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes Rheinland-Pfalz auch in Niedersachsen mit einer Verfassungsklage durchzusetzen, dass Art. 28 des Grundgesetzes über die Selbstverwaltung der Kommunen eine ausreichende finanzielle Grundlage durch das Land erhält. 
  • Beseitigung der Schieflage zwischen reichen und armen Kommunen 
  • Verteidigung der kommunalen Sparkassen und der vor allem auf dem Land verankerten Genossenschaftsbanken gegen Angriffe der privaten Großbanken.
  • Verbot von Zinswetten und anderen finanziell riskanten Geschäften durch kommunale Finanzinstitute oder Kämmereien.
  • Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) – Der Jahreszinssatz für Dispositions- und Kontokorrentkredite soll auf höchstens fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank begrenzt werden.
  • Deutliche Senkung der Quoren für EinwohnerInnenanträge und BürgerInnenbegehren
  • Deutliche Reduzierung des Ausnahmekatalogs von Gegenständen, für die kein BürgerInnenbegehren stattfinden darf, damit z.B. auch BürgerInnenbegehren zur Bauleitplanung und Planfeststellung möglich sind
  • Abschaffung des Zustimmungsquorums von derzeit 25% Ja-Stimmen aller Wahlberechtigten beim BürgerInnenentscheid
  • Zwischen einem BürgerInnenbegehren und dem BürgerInnenentscheid darf die Kommunale Vertretung keine vollendeten Tatsachen schaffen, die dem beantragten BürgerInnenentscheid zuwider laufen.
  • Verkürzung der Amtszeit der BürgermeisterInnen, OberbürgermeisterInnen, LandrätIn bzw. RegionspräsidentIn auf fünf Jahre und  parallele Wahltermine mit der Wahl der Räte und Kreistage.
  • Ablehnung der erzwungenen Fusion kommunaler Strukturen. Akzeptabel sind für uns nur freiwillige kommunale Zusammenschlüsse, die im Interesse der Bevölkerung Kirchturmpolitik überwinden und gleichzeitig einen dezentralen BürgerInnenservice gewährleisten und die durch einen BürgerInnenentscheid begleitet wurden. 
  • Unterstützung kommunaler BürgerInnenhaushalte wie zum Beispiel in Berlin Lichtenberg oder Oldenburg, wobei diese keine unverbindliche Scheindemokratie sein dürfen.
  • Einführung integrierter Stichwahlen bei den Wahlen von BürgermeisterInnen und LandrätInnen.
  • Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens, um Verwaltungsentscheidungen kostengünstig überprüfen zu lassen.
  • Verankerung eines Rede-  und Stimmrechts auch für kommunale Einzelmandatierte in allen kommunalen Ausschüssen im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz
  • Herstellung der Öffentlichkeit für alle Ausschüsse.
  • Wir wollen eine Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, um zum einen den Transport von Waren des täglichen Gebrauchs zu minimieren und zum anderen mehr Wertschöpfung in den ländlichen Regionen zu sichern.

Unsere Vision ist die Verlagerung möglichst vieler Entscheidungen dorthin, wo wir alle leben: vor Ort – in unseren Städten und Dörfern. Wir wollen, dass die Kommunen nicht, wie jetzt, nur 13 Prozent, sondern einen deutlich höheren Anteil der Steuern erhalten, damit wir alle gemeinsam vor Ort wieder den Gestaltungsspielraum erhalten, mit dem wir unseren Lebensmittelpunkt zum Wohle aller entwickeln können. Damit erobern wir uns die geraubte Demokratie zurück. Wir wollen als Bürgerinnen und Bürger in unseren Kommunen über Gas- und Wasserpreise, über soziale und ökologische Verkehrssysteme, über die bauliche Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten sowie über Schwimmhallen und Jugendzentren und anderen BürgerInneneinrichtungen entscheiden. Diese Entscheidungen sollen selbstbewusst und selbstständig, ohne unsinniges Hineinregieren durch Land und Bund oder in Abhängigkeit von Konzernen möglich sein.

Kurz: Wir wollen ein Aufblühen der Kommunen als die Grundlage unserer Demokratie. Dazu kann die Landespolitik einen großen Beitrag leisten – wenn DIE LINKE gestärkt im Landtag vertreten ist.

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