Hinweis
für die Richtigkeit der Zahlen übernehmen wir keine Gewähr

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Oktober 2010, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit  haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderpublikation der Bundesagentur für Arbeit: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Oktober 2010, Seite 17. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung publiziert.