Spenden für die Arbeit der Linken
Die Linke ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten annimmt. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich!
Durch Spenden ist es möglich, Kampagnen und Wahlkämpfe zu finanzieren, die wir uns sonst nicht in diesem Maße leisten könnten. Die Osterholzer Linke dankt allen Spenderinnen und Spendern herzlich für kleinere und größere Beträge.
Spendenkonto:
Die Linke Kreisverband Osterholz
Volksbank eG
IBAN DE75 2916 2394 0021 7220 00
BIC GENODEF1OHZ
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Zuwendungen an politische Parteien sind in der Einkommensteuer-Erklärung bis zu einer Höhe von 1650 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 3300 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1650 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825 Euro bzw. 1650 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.