Realsatire aus Niedersachsen - Hortgruppen dürfen nicht in Schulen

Lilienthal braucht dringend Plätze für mindestens eine Hortgruppe. In Hortgruppen werden bekanntlich Schulkinder im Grundschulalter betreut. Zuständig für Hortgruppen ist in Niedersachsen aber nicht das Schulgesetz, sondern das niedersächsische Kindertagesstättengesetz. Danach dürfen Hortgruppen nicht in die Grundschulen, obwohl die Kinder dort sind und massenhaft geeignete Räume nach dem Schulbetrieb leer stehen. Anders ist es, wenn die Hortgruppen nicht von der Gemeinde, sondern von einem Schulelternverein betrieben werden, dann ist es eine schulische Angelegenheit.

„Absurder kann Bürokratie kaum aussehen. Gemeinden müssen, wenn sie Hortgruppen einrichten, teure Räume beschaffen, Schulräume stehen ungenutzt leer. Wenn die neue GroKo in Hannover ausnahmsweise mal eine gute Tat verbringen wollte, dann schafft sie diese Regelung sofort ab“, fordert Reinhard Seekamp, für DIE LINKE. Mitglied im Lilienthaler Gemeinderat und im Osterholzer Kreistag.