Plädoyer für den Mindestlohn bei der Arbeitsvermittlung durch die „ProArbeit“

Landratskandidat Hans-Henning Adler und linke Kreistagsabgeordnete fordern Verwaltungsrichtlinie für „ProArbeit“

Am Freitag traf  der Landratskandidat der LINKEN Hans-Henning Adler den Vorstand der „ProArbeit“ Heike Schumacher. Begleitet wurde Adler von den linken Kreistagsmitgliedern Helga Diefenbruch-Blidon und Bernd Rugen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Situation der Erwerbslosen und die Handhabung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II durch die Osterholzer Beschäftigungsgesellschaft.

In Adlers Augen hat ProArbeit die Möglichkeit, eine allgemeine Verwaltungsrichtlinie zu erlassen, „wonach kein Erwerbsloser gezwungen werden kann, eine Beschäftigung unter einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde anzunehmen. Der Paragraph 10 des SGB II gibt  hierfür die gesetzliche Grundlage. Demnach ist eine Arbeit unzumutbar, wenn 'ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht'“ . Diesen unbestimmten Rechtsbegriff gelte es im Interesse der Erwerbslosen auszulegen. „Das würde auch das Lohngefüge im unteren Einkommensbereich spürbar anheben“, ist Adler überzeugt. Der Landkreis würde mit der Verwaltungsrichtlinie auch im Sinne der rot-grüne Landesregierung handeln. „Immerhin hat die sich sich ebenfalls für den Mindestlohn ausgesprochen.“ 

Zu diesem Thema hat der Kreistagsabgeordnete Bernd Rugen für DIE LINKE auch einen Antrag im Kreistag gestellt, über den in der nächsten Sitzung am 22. Oktober entschieden werden soll.