Erhöhung der Hundesteuer ist nicht „moderat“
Menschen mit wenig Einkommen werden diese Hundesteuererhöhung deutlich spüren. Nicht mehr fünf, sondern sieben Euro haben sie ab 2012 monatlich zu zahlen. Der Stadtrat Osterholz-Scharmbeck beschloss mit den Stimmen der SPD und der Grünen deren Antrag, wonach für einen Hund 84 Euro statt bisher 60 Euro pro Jahr zu zahlen sind. Für den zweiten Hund fallen 114 Euro, für jeden weiteren Hund 144 Euro Steuern an.
Linksfraktion im Stadtrat stimmt gegen Antrag der Grünen
Menschen mit wenig Einkommen werden diese Hundesteuererhöhung deutlich spüren. Nicht mehr fünf, sondern sieben Euro haben sie ab 2012 monatlich zu zahlen. Der Stadtrat Osterholz-Scharmbeck beschloss mit den Stimmen der SPD und der Grünen deren Antrag, wonach für einen Hund 84 Euro statt bisher 60 Euro pro Jahr zu zahlen sind. Für den zweiten Hund fallen 114 Euro, für jeden weiteren Hund 144 Euro Steuern an.
Mit dieser Entscheidung nimmt die Debatte um die Erhöhung der Hundesteuern ein bitteres Ende. Insbesondere für Hundebesitzer, die nicht über das notwendige Kleingeld verfügen, bedeutet die Steigerung um 40 Prozent für den ersten Hund eine große Belastung.
Die Grünen hatten die „moderate“ Erhöhung gefordert und nach einer strittigen Debatte die SPD als Unterstützer gewonnen, nachdem diese gleich mehrere Vorschläge unterstützt hatte und selbst noch in der Sitzung einen Kompromissantrag eingebracht hatten.
Der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion Herbert Behrens kritisierte den Antrag der Grünen: „Die Erhöhung ist nicht moderat! Sie belastet insbesondere Menschen mit wenig Einkommen. Die Hartz-IV-Bezieher kriegen ein noch größeres Problem, denn sie müssen die Kosten für Haustiere von ihrem Regelsatz bezahlen. Die Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen ab dem 1. Januar 2012 von 364 auf 374 Euro fällt damit für Hundebesitzer um 20 Prozent geringer aus. Zwei Euro sind bereits vom Stadtrat abgezweigt worden.“
Künftig werden die Hundebesitzer rund 53.500 Euro mehr in die Stadtkasse einzahlen, die ursprüngliche Beschlussvorlage sah lediglich eine Steigerung der Einnahmen aus der Hundesteuer um 26.800 Euro vor.