Nachrichten aus dem Landkreis Osterholz

Wohngeld: Ansprüche geltend machen!

DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat

Die Bundesregierung hat auf die dramatischen Preissteigerungen bei Mieten, Energie und Lebensmitteln schnell reagiert. Das Wohngeld plus wurde auf den Weg gebracht. Aber die Stadt Osterholz-Scharmbeck hat Mühe, das Mehr an Anträgen zu bewältigen. Die Linksfraktion im Stadtrat fordert Sofortmaßnahmen, damit niemand in die Schuldenfalle tappen muss.

Die Bundesregierung hat auf die dramatischen Preissteigerungen bei Mieten, Energie und Lebensmitteln schnell reagiert. Das Wohngeld plus wurde auf den Weg gebracht. Aber die Stadt Osterholz-Scharmbeck hat Mühe, das Mehr an Anträgen zu bewältigen. Die Wohngeldstelle des Landkreis, zuständig für die Gemeinden im Landkreis, will laut Homepage binnen 30 Tagen über einen Antrag befinden können. Die Stadtverwaltung, zuständig für Wohngeld-Empfänger in der Kreisstadt, braucht laut Aussage der Sozialabteilung zwischen 56 und 84 Tage. (Osterholzer Kreisblatt, 15. Februar 2023)

Dazu erklärt Herbert Behrens, Vorsitzender der Linksfraktion im Stadtrat:

Es ist dringend nötig, dass Anspruchsberechtigte in der Kreisstadt schneller an ihnen Mietzuschuss kommen. Vermieter werden nicht Monate warten, bis sie ihr Geld erhalten. Bürgerinnen und Bürger, die einen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche Leistungen haben, verfügen in der Regel über keine finanziellen Polster und geraten schnell in die Schuldenfalle. Aber selbst diejenigen Antragsteller, die sich etwas zurückgelegt haben, müssen die Ersparnisse nicht auflösen. Hier gelten Freibeträge in fünfstelliger Höhe.

Unsere Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die Antragsteller darüber aufklären, dass ein Vorschuss gezahlt werden kann, wenn absehbar ist, dass ein Mietzuschuss zu erwarten ist. Sind seit der Antragstellung acht Wochen vergangen und wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben, kann ein Vorschuss gezahlt werden. Dieser wird mit dem später gezahlten Wohngeld verrechnet. Zu prüfen ist auch, ob es in Niedersachsen ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen möglich ist, einen vorläufigen Wohngeldbescheid zu erhalten. Dafür wäre lediglich die Vorlage des Mietvertrages und einer monatlichen Verdienstabrechnung erforderlich.

Je früher ein Antrag gestellt wird, desto mehr Unterstützung ist drin. Denn: Bewilligt wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Wer rückwirkend ab dem 1. Februar einen Mietzuschuss braucht, der muss seinen Antrag bis spätestens 28. Februar bei der Stadt abgegeben haben.

Wir haben bei unseren Gesprächen mit Hilfesuchenden erfahren, dass manche meinen, ihnen stünde sowieso nichts zu. Da kann der Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums helfen, der über einen Link auf der Seite der Stadt zu finden ist. Diese Online-Berechnung ersetzt nicht den Antrag. Die Linksfraktion im Stadtrat bietet an jedem ersten Freitag ab 10 Uhr im Monat im LINKEN-Büro Marktplatz 8 in Osterholz-Scharmbeck ihre Hilfe an, wenn es um Fragen zum Anspruch und zum Antragsverfahren gibt.

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