Nachrichten aus dem Landkreis Osterholz

Ein Geschenk zum Internationalen Frauentag, auf das wir gerne verzichten

Am Donnerstag 14. März, 19 Uhr, referiert Conny Golcke, Leiterin des Medizinischen Zentrums von pro familia Bremen, im Haus Schwanenberg in Schwanewede über das so genannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. DIE LINKE. Schwanewede und Bündnis 90/Die Grünen, Schwanewede, laden herzlich ein.

Der Bundestag hat im Februar 2019 mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der AfD beschlossen, den Paragraphen 219a „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ um einen Zusatz zu erweitern, der Ärzten und Ärztinnen erlaubt auf ihrer Homepage mitzuteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jede weitere Information, z.B. über angewandte Methoden, ist nach wie vorher verboten und wird bestraft.

Warum? Muss eine Frau nicht das Recht haben, sich so umfassend wie möglich zu informieren, bevor sie eine lebenswichtige Entscheidung trifft?

Wer das verhindern will, traut Frauen offenbar nicht zu, dass sie in der Lage sind mit Informationen umzugehen. Wer meint, dass Frauen nur vorher gefilterte Informationen lesen dürfen, befindet sich gedanklich in zum Glück längst vergangenen Zeiten. Natürlich müssen alle Informationen auf den Homepages der Ärzte und Ärztinnen zugänglich sein.

Was würde sich ändern, wenn der Paragraph 219a abgeschafft wird? 

Gibt es dann Reklametafeln am Straßenrand und Zeitungsanzeigen, mit denen für möglichst preisgünstige und angenehme Schwangerschaftsabbrüche geworben wird? Nein, denn Werbung dieser Art ist Ärzten laut Standesordnung verboten. Der Paragraph 219a im Strafgesetzbuch versteht unter Werbung nicht das, was in der Alltagssprache als Werbung bezeichnet wird. Werbung im Sinne dieses Paragrafen ist jedes Angebot einer medizinischen Leistung gegen Bezahlung.

Wird durch eine Streichung des 219a der Schwangerschaftsabbruch erleichtert, muss man sich nicht mehr von einer unabhängigen Stelle vorher beraten lassen? Nein, die Pflicht zur Beratung ist im Paragraf 218 geregelt und von einer Änderung des 219a nicht betroffen.

Die LINKE fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a!

Er ist überflüssig und frauenfeindlich. Das dahinter stehende Frauenbild stammt aus Zeiten, in denen die Frau aus der Vormundschaft des Vaters direkt in die des Ehemanns überging und keine selbständigen Entscheidungen treffen durfte. Diese Zeiten sind aber lange vorbei. Wir Frauen lassen uns von niemandem vorschreiben, worüber wir uns wo informieren. Informationen sind keine Werbung. Ärzte und Ärztinnen, die ihre Patientinnen informieren, dürfen nicht dafür bestraft werden.

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