Nachrichten aus dem Landkreis Osterholz

Bürgerinitiative siegt vor dem Verwaltungsgericht

Genau vor einem Jahr hat der Landkreis OHZ eine Baugenehmigung für 17 Windkraftanlagen in Schwanewede erteilt.  Eine Bürgerinitiative hatte bereits während der öffentlichen Anhörungen kritisiert, dass das Verfahren vom Landkreis rechtswidrig geführt wurde.

Am 21.12.17 erging nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stade, in der das Gericht den Argumenten der Bürger in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung ist daher aufgehoben worden. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wurde wieder hergestellt. Das bedeutet:

Kein Baubeginn bis zur endgültigen Entscheidung über die Widersprüche.

Das Gericht hat festgestellt, dass das gesamte Verfahren bis zur Baugenehmigung mit schwerwiegenden Fehlern behaftet war. Insbesondere wird gerügt, dass die Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen für den Bau der Fundamente nicht geprüft wurden. Es rügt weiter,  dass einige Anträge erst wenige Tage vor der Erteilung der Genehmigung gestellt und der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurden. Weiter bemängelt das Gericht, dass der Landkreis von einem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Vollzug der Baugenehmigungen spricht, obwohl tatsächlich das wirtschaftliche Interesse der Investoren im Vordergrund gestanden habe.

Auch die Belange des Naturschutzes sind im Bescheid unzureichend berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht bescheinigt dem Landkreis hier ein grundlegend fehlerhaftes Verständnis der notwendigen Prüfungen.

All diese Punkte hatte die Bürgerinitiative bereits in ihren Einwendungen, in der öffentlichen Erörterung und in den Widersprüchen bemängelt. Das Gericht hat jetzt bestätigt,  dass das Verfahren von Anfang an mit so schweren Rechtsfehlern belastet war, dass es im Rechtssinne gar nicht stattgefunden hat.

Die Entscheidung ist eine schwere Niederlage für den Landkreis, zumal das Gericht feststellt:

„Die erhobenen Verfahrensrügen  werden im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach zur Aufhebung der Genehmigung führen“

Die Partei Die Linke hatte bereits vor Monaten in einer Anfrage im Kreistag deutlich gemacht, dass sie eine Beschneidung der Rechte der Bürger auf Beteiligung am Verfahren nicht hinnehmen werde. Wir sind daher hoch erfreut, dass das Gericht in seinem Beschluss ganz unmissverständlich festgestellt hat, dass eine Entscheidung aufgehoben wird, wenn die Rechte der Bürger missachtet werden.

Das Gericht hat betont, dass die Bürger immer wieder auf die Verfahrensmängel hingewiesen haben. Trotzdem habe der Landkreis die Interessen der Investoren in den Vordergrund gestellt „was der Grund für das Bestreben gewesen sein mag, die erforderlichen Genehmigungen zur Sicherung möglichst hoher Einspeisevergütungen noch vor dem 31.12.2016 zu erlassen“.

Es ist zu hoffen, dass der Landkreis die Lektion nun gelernt hat und in zukünftigen Verfahren die Bürgerrechte über die finanziellen Einzelinteressen von Investoren stellt.  Der Landkreis wäre gut beraten, die erteilte Baugenehmigung wegen der Rechtsmängel aufzuheben. Sollte der Landkreis hingegen die Widersprüche der Bürger weiter zurückweisen, so gibt ihm das Gericht auch damit wohl keine Chance.

Wir fordern den Landkreis erneut auf, die regionale Raumordnung endlich dem Landesrecht anzupassen und das Baugebiet aus der Liste der Vorranggebiete für Windenergie zu streichen.

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