Nachrichten aus dem Landkreis Osterholz
Kommunaler Klimaschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben
Schutzmaßnahmen sind in den Osterholzer Kommunen kaum finanzierbar. Die künftigen Linksfraktionen in den Räten im Landkreis Osterholz werden das Thema auf die Tagesordnungen setzen. Das fängt mit Hitzeschutz an den Schulen an und hört bei der Schaffung einer klimafreundlichen Verkehrspolitik nicht auf.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Aufgaben zur Sicherung einer lebenswerten Zukunft. Unseren Städten und Gemeinden kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: In ihrem Verantwortungsbereich fallen gut ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen (ca. 280 Millionen Tonnen CO2) in Deutschland an, weshalb sie über ein entsprechend großes Einsparpotenzial (ca. 101 Millionen Tonnen CO2) verfügen.
Zudem stehen unsere Kommunen auch an vorderster Front bei der Bewältigung der langfristigen Klimafolgen sowie von kurzfristigen Extremwetter-Ereignissen, wie z. B. Starkregen, und deren Auswirkungen. Entsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich.
Trotz dieser wachsenden Herausforderungen und des steigenden Handlungsdrucks sind kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung rechtlich weiterhin freiwillige Aufgaben im Kommunalhaushalt. Wenn keine Fördermittel zur Verfügung stehen passiert dort nichts. 2025 war ein weiteres Jahr mit einem kommunalen Rekorddefizit in Höhe von 31,9 Mrd. Euro, wie das Statistische Bundesamt kürzlich bekannt gab (Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. April 2026).
Da andere kommunale Aufgaben juristisch gesehen Vorrang haben, ist bei kommunalem Klimaschutz und kommunaler Klimaanpassung (als nichtpflichtige Aufgaben) in den kommenden Jahren mit Kürzungen zu rechnen.
Besonders finanzschwache Kommunen wie bei uns im Landkreis sind benachteiligt, weil die Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen auch von ihrer jeweiligen Finanzstärke abhängt. Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt bisher größtenteils über befristete Förderprogramme, etwa im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit der Kommunalrichtlinie (KRL), des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) oder des Bundesprogramms zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AURL). In Osterholz-Scharmbeck wurden mit Mitteln aus diesem Programm viele Bäume geplanzt.
Die reine Förderlogik ermöglicht jedoch keine langfristige Planungssicherheit und schafft insbesondere für kleine und besonders finanzschwache Kommunen Hindernisse bei der Mittelbeantragung. Vor diesem Hintergrund fordern die Kommunalen Spitzenverbände eine verlässliche und dauerhafte finanzielle Absicherung dieser Aufgaben (u. a. Deutscher Städte- und Gemeindebund [2025], Bilanz 2024 + Ausblick 2025 der deutschen Städte und Gemeinden, S. 22). Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verpflichtet, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz gemäß Artikel 91a GG zu prüfen (siehe Koalitionsvertrag, S. 37). Zur besseren Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes enthält der Koalitionsvertrag hingegen keinerlei Aussagen.
Aus diesem Grund werden die Linksfraktionen im Stadtrat und den Gemeinderäten beharrlich auf die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen bestehen.

