Spenden Sie für die Arbeit der LINKEN!

DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich. Für Spenden von Genossinnen und Genossen, Sympathisantinnen und Sympathisanten sind wir aber dankbar. Durch diese Spenden ist es möglich, Projekte und Kampagnen zu finanzieren, die wir uns sonst nicht oder nicht in diesem Maße leisten könnten. Dafür danken wir im Namen der Osterholzer LINKEN allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich. Nur weiter so! Wir haben noch viel zu tun und jede Menge gute Ideen, die wir mit zusätzlichen Spenden verwirklichen können. Uns hilft jeder Euro. 

Herzliche Grüße

Herbert Behrens
Mitglied im SprecherInnenrat

Spendenkonto:

Volksbank eG
BLZ 291 623 94
Konto 2172 2000

IBAN DE75 2916 2394 0021 7220 00
BIC GENODEF1OHZ

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Zuwendungen an politische Parteien sind bis zu einer Höhe von 1650 Euro bzw. 3300 nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1650 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, d. h. max. 825 Euro bzw. 1650 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.