Nachrichten aus dem Landkreis Osterholz
Zeit für gemeinsames Vorgehen gekommen
Linken-Bürgergespräch „Wem gehört der Wind?”
Von „Arroganz und Erniedrigung der Bürger“ sei die Bürgerbeteiligung beim Genehmigungsverfahren zum Windpark Viehsteige (Schwanewede, Landkreis Osterholz) geprägt gewesen, sagt Hans Schulze-Eickenbusch, Mitglied im Sprecherrat der Meyenburger Bürgerinitiative gegen den Bau von 17 Windrädern. Die Mitglieder von Initiativen aus Lübberstedt, Uthlede und Osterholz-Scharmbeck, die zur Veranstaltung der Osterholzer LINKEN in die Kreisstadt gekommen waren, bestätigen das. Sie freuen sich deshalb, dass das Verwaltungsgericht Stade dem Antrag des Naturschutzbundes (Nabu) Niedersachsen stattgegeben hat. Mit dem Bau der Anlagen darf nicht begonnen werden, bevor nicht über die eingereichten Widersprüche entschieden ist.
Die Kreistagsfraktion der LINKEN hatte zu einem Bürgergespräch eingeladen, um die Konsequenzen aus dem Beschluss zu beraten. In seiner Begrüßung machte Fraktionsvorsitzender Mizgin Ciftci deutlich: „DIE LINKE steht für eine Energiewende.“ Es dürfe aber nicht passieren, dass der Profit der Investoren einen höheren Wert genieße als der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Schlagschatten der Anlagen, vor Lärmbelastung und Wertverlust ihres Eigentums.
Schulze-Eickenbusch ließ es sich nicht nehmen, die gültige Verfahrenspraxis zu kritisieren. Bürgerinnen und Bürger dürfen derzeit den Schutz von Natur und Umwelt nicht selbst einklagen. Das kann nur ein anerkannter Naturschutzverband tun. Das seien „Relikte aus dem Obrigkeitsstaat“, sagte der Rechtsanwalt aus Meyenburg. Jeder Bürger habe das Recht, den Umweltschutz auch selbst zu vertreten.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Vermutung der Bürgerinitiative, die Verringerung der Subventionen für Investoren von Windenergieanlagen ab dem Jahr 2017 könne der Grund gewesen sein für das Durchpeitschen der drei Bauanträge. So sei eine korrekte Bürgerbeteiligung nicht mehr möglich gewesen. Schulze-Eickenbusch hat recherchiert, dass in Niedersachsen zwei Drittel aller seinerzeit noch nicht entschiedenen Anträge für den Bau von Windrädern in den Monaten November und Dezember 2016 genehmigt worden sind. „Denn es geht um viel Geld“, weiß Schulze-Eickenbusch. 640.000 Euro Einspeisevergütung jährlich für die Dauer von 20 Jahren wäre den Investoren für jede Anlage nach altem Recht sicher gewesen. Bezahlt von den Stromkunden über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Inzwischen werden Windenergieanlagen ausgeschrieben und wer den geringsten Zuschussbedarf fordert, bekommt den Zuschlag. Die Einspeisevergütung hat sich nach Auskunft der Bundesnetzagentur nahezu halbiert und liegt derzeit bei 3,8 Cent je Kilowattstunde. „Wir haben den Stromkunden rund 109 Millionen Euro EEG-Umlage erspart“, so die Kalkulation von Schulze-Eickenbusch.
In der regen Diskussion nach dem Vortrag wurde der Wunsch deutlich, dass die Bürgerinitiativen stärker zusammenarbeiten sollten. Jede Initiative stehe vor den gleichen Fragen und hätte es mit gleichen Genehmigungsverfahren zu tun. Auch wenn inzwischen viele Windräder genehmigt und gebaut sind, stehen weitere Genehmigungsverfahren für das Re-Powering an. Hier gelte es, die Interessen der Betroffenen zu wahren und die Einhaltung des korrekten Verfahrens zu kontrollieren. Ebenfalls wolle man sich stärker um die Einhaltung der Auflagen über Lärmbelastungen kümmern. Eine feste Verabredung zu mehr Vernetzung gab es jedoch nicht.
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