Die Hartz IV-Gesetze treiben die Spaltung der Gesellschaft in arm und reich voran. Sie sind nicht geeignet, Arbeit suchende in eine Existenz sichernde Beschäftigung zu bringen. Das erfahren allein erziehende Mütter oder Väter, ältere Erwerbslose mit Berufserfahrung, Jugendliche mit oder ohne Berufsausbildung oder Menschen mit Behinderung am eigenen Leib. Hartz IV treibt Erwerbslose in den Niedriglohn-Sektor und prekäre Beschäftigung! „Fördern und Fordern“ bedeutet im Alltag: Demütigung, Beschneidung der Grundrechte, Bespitzelung, Kontrolle und Sanktionen für die Schwächsten unserer Gesellschaft.
Deshalb fordert DIE LINKE:
- Die ProArbeit muss besser informieren und die Betroffenen über ihre Rechte aufklären. Die Bescheide müssen verständlicher und nachvollziehbar sein.
- Das Personal der ProArbeit muss entsprechend der Zahl der Hartz-IV-Bezieher aufgestockt und besser qualifiziert werden, damit es eine bessere individuelle Betreuung und Beratung der Arbeitssuchenden leisten können.
- Auf Kreisebene wird eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, wo Beratungen zu Bescheiden, Sanktionen oder der Ablehnung von Leistungen anbietet.
- Die Betroffenen müssen im Beirat der ProArbeit vertreten sein.
- Übernahme aller Kosten (Miete, Strom, Heizung, Warmwasser und Nebenkosten) für eine angemessene Unterkunft, die sich am gegebenen Wohnungsmarkt orientiert.
- Erstattung der tatsächlichen Kosten für Fahrten zu Terminen bei der ProArbeit, Ämtern oder Vorstellungsgesprächen auch ohne vor herige Beantragung.
- Verzicht auf Ein-Euro-Jobs. Statt dessen werden möglichst sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Kein Zwang zu Bürgerarbeit und Ein-Euro-Jobs!
- Schaffung von tatsächlich qualifizierenden Maßnahmen.
- Keine Vermittlung in unterbezahlte Arbeit! Keine Subventionen für Ausbeuter!
- Auf der Bundesebene ist eine repressionsfreie Grundsicherung für eine Existenz in Menschenwürde durchzusetzen.
- Richtlinien für die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten, die die tatsächlichen Lebensumstände und die Berufspraxis der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen und die es zulassen, unzumutbare Arbeit ohne Sanktionen abzulehnen.
Grundrechte gelten auch für Erwerbslose!